Ein weiteres Detail des damaligen Cups ist interessant: Während des Rennens auf der Mittelstrecke erreichte die Crew der GUMBOOTS ein Notruf.

Eine Familie hatte ihr brennendes Boot verlassen und sich in ein Rettungsfloß begeben, die GUMBOOTS unterbrach ihr Rennen und fuhr zum Unglücksort, dort begann das Rettungsfloß bereits zu sinken. Die in Seenot befindlichen Passgiere wurden aufgenommen und das Rennen fortgesetzt.

Die GUMBOOTS erreichte mit den Geretteten das Ziel und brachte sie anschließend sicher an Land. Auf Grund dieser Aktion bekam die GUMBOOTS eine Zeitgutschrift, sie war der Auslöser für die Aufnahme, der bis heute Bestand habenden Regel 62.1 (c) über die Wiedergutmachung bei Hilfeleistungen, in die internationalen Wettfahrtregeln des Segelns.


 
Demnächst:         Der Name  

1974         1-Tonner Cup

Regel 62.1 (c)

 

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